Rechtliche Aspekte im Sicherheitsdienst: Was Unternehmen wissen müssen
- Dario Brandes
- 27. März
- 3 Min. Lesezeit
Die Sicherheitsbranche unterliegt in Deutschland strengen rechtlichen Vorgaben. Unternehmen, die Sicherheitsdienste in Anspruch nehmen oder anbieten, müssen sich genau mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften auseinandersetzen. Bei MBL-SECURITY & SERVICE legen wir großen Wert darauf, dass alle rechtlichen Anforderungen eingehalten werden, um unseren Kunden eine sichere und rechtskonforme Dienstleistung zu gewährleisten.

Die rechtlichen Grundlagen der Sicherheitsbranche
Die Tätigkeit im Sicherheitsdienst wird durch mehrere Gesetze und Vorschriften geregelt, die die Rechte und Pflichten von Sicherheitsunternehmen und ihren Mitarbeitern klar definieren. Zu den wichtigsten rechtlichen Grundlagen gehören:
Gewerbeordnung (GewO): Die Grundlage für alle Sicherheitsunternehmen in Deutschland ist der § 34a der GewO. Dieser regelt die Erlaubnispflicht und die Voraussetzungen für den Betrieb eines Sicherheitsdienstes.
Bewachungsverordnung (BewachV): Diese Verordnung konkretisiert die Anforderungen an Sicherheitsunternehmen und -mitarbeiter. Sie legt beispielsweise fest, welche Tätigkeiten eine Sachkundeprüfung erfordern und welche Personen überhaupt im Sicherheitsdienst beschäftigt werden dürfen.
Strafgesetzbuch (StGB): Sicherheitsmitarbeiter müssen die Grenzen ihrer Befugnisse kennen, um nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen. Dazu gehört unter anderem die Wahrung der Verhältnismäßigkeit bei Maßnahmen wie der vorläufigen Festnahme oder der Durchsetzung des Hausrechts.
Wichtige Pflichten für Sicherheitsunternehmen
Sicherheitsunternehmen wie MBL-SECURITY & SERVICE haben eine Reihe von rechtlichen Verpflichtungen, die sie einhalten müssen:
Erlaubnis nach § 34a GewO: Ein Sicherheitsunternehmen darf nur betrieben werden, wenn eine entsprechende Erlaubnis vorliegt. Diese wird nur erteilt, wenn die persönliche Zuverlässigkeit und die fachliche Eignung des Unternehmers nachgewiesen sind.
Einsatz von qualifiziertem Personal: Sicherheitsmitarbeiter müssen mindestens die Unterrichtung oder Sachkundeprüfung nach § 34a GewO abgeschlossen haben. Für bestimmte Tätigkeiten, wie den Schutz von öffentlichen Veranstaltungen, ist die Sachkundeprüfung verpflichtend.
Haftpflichtversicherung: Sicherheitsunternehmen müssen eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen, um im Falle von Schadensfällen abgesichert zu sein.
Einhalten von Datenschutzvorgaben: Gerade bei der Videoüberwachung oder der Verarbeitung personenbezogener Daten müssen Sicherheitsdienstleister die Vorgaben der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) strikt einhalten.
Rechte und Befugnisse von Sicherheitsmitarbeitern
Ein häufiges Missverständnis ist, dass Sicherheitsmitarbeiter ähnliche Befugnisse wie die Polizei haben. Tatsächlich handelt es sich bei ihnen jedoch um Privatpersonen, die auf der Grundlage von Hausrecht, vertraglichen Vereinbarungen und Notwehr handeln. Zu den Befugnissen gehören:
Durchsetzung des Hausrechts: Sicherheitsmitarbeiter dürfen Personen den Zutritt zu einem Gelände verwehren oder sie vom Gelände verweisen.
Vorläufige Festnahme: Bei Straftaten dürfen Sicherheitsmitarbeiter Personen bis zum Eintreffen der Polizei festhalten, wenn sie auf frischer Tat ertappt wurden (§ 127 StPO).
Kontrolltätigkeiten: Sicherheitsmitarbeiter dürfen Zugangskontrollen durchführen, sofern diese mit den Auftraggebern oder im Rahmen von Vertragsvereinbarungen festgelegt wurden.
Wichtig ist, dass diese Befugnisse klar begrenzt sind. Eine Überschreitung kann strafrechtliche oder zivilrechtliche Konsequenzen haben.
Was Unternehmen bei der Beauftragung eines Sicherheitsdienstes beachten sollten
Unternehmen, die Sicherheitsdienstleistungen in Anspruch nehmen, sollten folgende Punkte beachten:
Überprüfung der Zulassung: Stellen Sie sicher, dass das beauftragte Sicherheitsunternehmen über die Erlaubnis nach § 34a GewO verfügt.
Qualifikation des Personals: Fragen Sie nach den Qualifikationen der eingesetzten Mitarbeiter. Eine Sachkundeprüfung oder entsprechende Schulungen sollten nachweisbar sein.
Datenschutz: Klären Sie, wie das Sicherheitsunternehmen mit personenbezogenen Daten umgeht und ob die DSGVO eingehalten wird.
Versicherungsschutz: Achten Sie darauf, dass das Unternehmen über eine ausreichende Haftpflichtversicherung verfügt.
MBL-SECURITY & SERVICE: Ihr rechtssicherer Partner
MBL-SECURITY & SERVICE legt höchsten Wert auf die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben. Unser Unternehmen ist nicht nur nach § 34a GewO zugelassen, sondern auch darauf spezialisiert, individuelle Sicherheitslösungen zu entwickeln, die rechtlich einwandfrei umgesetzt werden. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und besuchen Sie www.mbl-security.de, um mehr über unsere Leistungen zu erfahren.
Fazit
Die Sicherheitsbranche ist eine komplexe Welt, in der rechtliche Vorgaben eine zentrale Rolle spielen. Unternehmen, die Sicherheitsdienstleistungen beauftragen, sollten darauf achten, dass sie mit einem seriösen und rechtssicheren Anbieter zusammenarbeiten. MBL-SECURITY & SERVICE garantiert Ihnen höchste Professionalität und die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen.
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